Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Brandtiger, Inhaber Marco Willand, Johannesstraße 19, 99084 Erfurt Altstadt, Deutschland (nachfolgend “Auftragnehmer”) bietet gewerblichen Kunden Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, insbesondere Webentwicklung, Webdesign und Suchmaschinenoptimierung (SEO), an. Die folgenden AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”), soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge zwischen dem Auftragnehmer und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B-Geschäfte). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber getroffen werden, sind in dem jeweiligen Vertrag/Angebot und in diesen AGB schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Leistungsangebot und Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer erbringt Leistungen aus den Bereichen Webentwicklung, Webdesign und SEO entsprechend der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung im Vertrag.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei den Angeboten um Pauschalangebote zum Festpreis. Der Leistungsumfang umfasst die im Angebot genannten Leistungen (z.B. Anzahl der zu erstellenden Webseiten/Unterseiten, Funktionen, Designanpassungen, SEO-Maßnahmen).
- Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. Dies gilt insbesondere für spätere Erweiterungen der Website, zusätzliche Funktionen oder Seiten, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten sind.
- Der Auftragnehmer verwendet für Webprojekte häufig Content-Management-Systeme (z.B. WordPress). Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber auf Wunsch Administrator- oder Editor-Zugangsdaten, um Inhalte selbst pflegen zu können.
3. Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder mit einer Bindungsfrist versehen sind.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot
- schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt,
- der Auftragnehmer den Auftrag ausdrücklich bestätigt oder
- der Auftraggeber die im Angebot geforderte Anzahlung leistet.
Die Zahlung der Anzahlung gilt in diesem Fall als konkludente Annahme des Angebots, auch wenn keine separate Annahmeerklärung in Textform erfolgt.
- schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt,
- Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss, die den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang überschreiten, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über den daraus entstehenden Mehraufwand und etwaige Zusatzkosten. Die Umsetzung erfolgt erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuell anfallende Auslagen oder Fremdkosten (z.B. für Lizenzen von Stockfotos, Plugins, Hosting oder Domaingebühren) werden im Angebot ausgewiesen oder sind vom Auftraggeber gesondert zu tragen.
- Es werden, sofern nicht anders vereinbart, zwei Zahlungsabschnitte festgelegt: 50% Anzahlung der Gesamtsumme bei Auftragserteilung (vor Projektbeginn) und 50% Schlusszahlung bei Abnahme der Website. Der Auftragnehmer beginnt mit der Leistungsdurchführung erst nach Eingang der Anzahlung.
- Die Schlusszahlung ist mit Abnahme des Projekts durch dem Auftraggeber fällig. Erfolgt eine fiktive Abnahme (siehe Ziffer 6), wird die Schlusszahlung mit Eintritt der fiktiven Abnahme fällig. Der Auftragnehmer stellt in diesem Fall eine Rechnung über den Restbetrag, die binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen ist.
- Zahlungsverzug: Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und weitere Leistungen bis zur Begleichung der offenen Beträge zurückzuhalten. Der Auftraggeber darf eine bereits fertiggestellte, aber noch nicht vollständig bezahlte Website bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung nicht produktiv nutzen (insbesondere die Website nicht live schalten bzw. eine bereits live geschaltete Website muss vorübergehend offline genommen werden).
- Die endgültige Übergabe bzw. Live-Schaltung der Website (Umzug auf den Server/Hosting des Auftraggebers) erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Unterlagen, Inhalte und Informationen rechtzeitig bereitzustellen, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten (z.B. für Hosting, Domain, Datenbanken) und sonstige Zuarbeiten, die im Angebot oder während des Projekts angefordert werden.
- Verzögerungen, die sich aus verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend um den Zeitraum der Verzögerung.
- Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann der Auftragnehmer nach vorheriger Fristsetzung von mindestens 14 Tagen und entsprechender Androhung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des entstandenen Aufwands bzw. eine angemessene Entschädigung. Bereits geleistete Anzahlungen können als Entschädigung einbehalten werden.
- Der Auftraggeber benennt einen zuständigen Ansprechpartner, der berechtigt ist, Entscheidungen im Rahmen des Projekts zu treffen oder solche zeitnah herbeizuführen.
- Der Auftraggeber prüft die ihm vom Auftragnehmer vorgelegten Zwischenergebnisse, Entwürfe und sonstigen Werkleistungen in angemessener Frist und erteilt Freigaben bzw. äußert Änderungswünsche ohne schuldhaftes Zögern.
- Insbesondere liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, rechtlich erforderliche Inhalte für die Website bereitzustellen (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung, gesetzliche Pflichtangaben) und diese auf ihre Aktualität sowie rechtliche Korrektheit zu überprüfen. Vom Auftragnehmer bereitgestellte Mustertexte oder Platzhalter hierfür sind unverbindlich; der Auftraggeber muss diese selbst sorgfältig prüfen oder durch einen fachkundigen Dritten prüfen lassen.
6. Abnahme der Leistung
- Nach Fertigstellung des beauftragten Werkes (z.B. Website) stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Ergebnis zur Abnahme bereit, beispielsweise durch Bereitstellung eines Staging-Links auf einer Entwicklungs-Subdomain und Benachrichtigung per E-Mail.
- Mit Zustellung der Abnahmeaufforderung (per E-Mail oder anderer Textform) beginnt eine Prüfungsfrist von 4 Wochen, innerhalb derer der Auftraggeber den Zustand der gelieferten Leistung überprüfen soll.
- Während dieser Frist ist der Auftraggeber verpflichtet, entweder:
- ausdrücklich die Abnahme zu erklären, wenn die Leistung dem Vereinbarten entspricht (z.B. per E-Mail-Bestätigung, dass die Website abgenommen wird), oder
- dem Auftragnehmer eine vollständige Liste konkreter Änderungswünsche schriftlich (E-Mail genügt) mitzuteilen. Diese Änderungswünsche müssen klar und nachvollziehbar formuliert sein (z.B. “Überschrift auf Seite X von ‘ABC’ in ‘XYZ’ ändern” oder “Farbe des Buttons auf der Startseite von Blau zu Grün ändern“). Die Liste muss alle gewünschten Anpassungen vollständig enthalten.
- ausdrücklich die Abnahme zu erklären, wenn die Leistung dem Vereinbarten entspricht (z.B. per E-Mail-Bestätigung, dass die Website abgenommen wird), oder
- Unzureichende Rückmeldungen des Auftraggebers während der Prüfungsfrist genügen den Anforderungen nicht. Dazu zählen insbesondere:
- Mitteilungen über Zeitverzögerungen (“Wir benötigen noch mehr Zeit”, “noch nicht fertig mit der Prüfung”).
- Unkonkrete oder pauschale Aussagen ohne spezifische Änderungswünsche (“gefällt mir noch nicht richtig”, “muss noch überarbeitet werden”).
- Teilweise oder unvollständige Änderungslisten mit dem Hinweis, dass weitere Punkte später folgen.
- Anfragen um Fristverlängerung ohne gleichzeitige Abgabe einer konkreten Abnahmeerklärung oder vollständigen Änderungsliste.
- Mitteilungen über Zeitverzögerungen (“Wir benötigen noch mehr Zeit”, “noch nicht fertig mit der Prüfung”).
- Geht innerhalb der 4-Wochen-Frist weder eine ausdrückliche Abnahme noch eine den obigen Anforderungen entsprechende Änderungswunsch-Liste beim Auftragnehmer ein, gilt das Werk mit Ablauf der Frist als abgenommen (fiktive Abnahme). In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen. Insbesondere wird dann die Schlusszahlung gemäß Ziffer 4 fällig, unabhängig davon, ob der Auftraggeber innerhalb der Frist reagiert hat oder nicht.
- Mit erfolgter (auch fiktiver) Abnahme beginnt die Zahlungsfrist für noch ausstehende Beträge. Eine Zurückhaltung oder Verzögerung der Zahlung durch den Auftraggeber, etwa weil noch spät eingereichte Änderungswünsche umzusetzen sind, ist ausgeschlossen.
- Nachträgliche Änderungswünsche, die erst nach Ablauf der Abnahmefrist oder nach erklärter Abnahme vom Auftraggeber übermittelt werden, werden vom Auftragnehmer – sofern sie zum ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gemäß § 2 gehören – selbstverständlich noch erfüllt. Die späte Übermittlung solcher Änderungswünsche berührt jedoch nicht die Fälligkeit der Vergütung gemäß vorstehendem Absatz. Insbesondere ist eine Zurückbehaltung der Zahlung bis zur endgültigen Umsetzung nachträglich mitgeteilter Änderungen ausgeschlossen.
- Nach erfolgter Abnahme (ausdrücklich oder fiktiv) ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachte Leistung anzunehmen und zur Nutzung freizugeben, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Eine Abnahme darf nicht aus unwesentlichen Gründen verweigert werden. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme oder die Live-Schaltung grundlos, so gilt die Leistung dennoch als abgenommen.
7. Änderungswünsche und Leistungsänderungen
- Innerhalb des vereinbarten Projektumfangs sind zumutbare Änderungswünsche des Auftraggebers während der Entwicklungsphase im Preis inbegriffen. Dazu zählen z.B. Anpassungen von Texten, Austausch von Bildern oder kleinere Layout- und Designanpassungen, solange sie den ursprünglichen Projektumfang nicht erweitern.
- Änderungswünsche, die einen Mehraufwand oder eine Erweiterung des Leistungsumfangs bedeuten, sind nicht im ursprünglichen Festpreis enthalten. Hierzu zählen insbesondere:
- Das Hinzufügen weiterer Seiten (Landing Pages) oder Funktionen, die im Angebot nicht vorgesehen waren.
- Grundlegende Änderungen am vereinbarten Design oder Seitenaufbau, die über die im Angebot festgehaltenen Spezifikationen hinausgehen.
- Wiederholte Änderungen derselben Elemente aufgrund eines Meinungswandels des Auftraggebers, nachdem eine zuvor gewünschte Anpassung bereits umgesetzt wurde (z.B. erneuter Austausch bereits geänderter Texte oder Bilder).
- Das nachträgliche Umwidmen oder Erweitern von bereits fertiggestellten Seiten zu neuen Zwecken/Themen, die ursprünglich nicht vereinbart waren.
- Das Hinzufügen weiterer Seiten (Landing Pages) oder Funktionen, die im Angebot nicht vorgesehen waren.
- Tritt ein solcher Änderungswunsch während der Leistungsphase auf, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinweisen und ein entsprechendes Angebot für die Zusatzleistung (ggf. gegen Mehrpreis) unterbreiten. Erst nach schriftlicher Bestätigung des Zusatzauftrags durch den Auftraggeber wird der Auftragnehmer die zusätzliche Leistung erbringen.
- Kleinere Korrekturen oder Anpassungen, die nach Projektabschluss vom Auftraggeber gewünscht werden und nicht unter die oben genannten Mehrleistungen fallen, kann der Auftragnehmer im Rahmen der Kulanz noch vornehmen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht, sofern keine separate Wartungs- oder Pflegevereinbarung besteht.
- Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber den Abschluss eines Wartungs- bzw. Pflegevertrags für die Website. Ohne einen solchen Vertrag werden Änderungen oder Aktualisierungen nach Abschluss des Projekts nach Zeitaufwand oder laut individueller Vereinbarung gesondert berechnet.
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
- Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Design, Quellcode, Grafiken, Dokumentationen) beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält erst nach vollständiger Zahlung das Recht, die Leistungen im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen.
- Nach erfolgter vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der erstellten Website bzw. den erbrachten Leistungen ein. Dieses Nutzungsrecht berechtigt den Auftraggeber zur uneingeschränkten Verwendung der Arbeitsergebnisse für seine eigenen Geschäftszwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke, insbesondere der Weiterverkauf von Design oder Code, bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer ist bis zur vollständigen Bezahlung berechtigt, von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Übergabe oder Live-Schaltung der Website zu verweigern. Insbesondere ist er berechtigt, die Website bis zum Zahlungseingang auf einer eigenen Entwicklungsumgebung zu belassen und dem Auftraggeber den Zugang zu verwehren.
- Soweit in dem Projekt Open-Source-Software oder Drittsoftware (z.B. CMS, Plugins, Libraries) verwendet wird, erhält der Auftraggeber daran die Nutzungsrechte im Rahmen der jeweiligen Lizenzbestimmungen der Drittanbieter. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Lizenzbedingungen hinweisen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie die erbrachte Leistung (z.B. erstellte Website oder Gestaltung) als Referenz für eigene Marketingzwecke zu nutzen (z.B. auf der eigenen Website oder in Portfolio-Präsentationen). Wenn der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden ist, kann er dies dem Auftragnehmer jederzeit mitteilen und die Referenznennung für die Zukunft untersagen.
9. Besondere Bedingungen für SEO-Leistungen
- Bei Leistungen der Suchmaschinenoptimierung (SEO) schuldet der Auftragnehmer keinen konkreten Erfolg, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Rankings in Suchmaschinen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die vereinbarten SEO-Maßnahmen nach bestem Wissen und entsprechend den anerkannten Methoden der Branche umzusetzen.
- Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Ergebnisse von SEO-Maßnahmen erst nach einer gewissen Zeit sichtbar werden und von zahlreichen Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z.B. Änderungen am Suchalgorithmus, Konkurrenzsituationen, Inhalte der Website).
- Soweit für den Erfolg von SEO-Maßnahmen die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich ist (z.B. Bereitstellung von Content, On-Page-Anpassungen, technische Änderungen am Webserver), wird der Auftraggeber diese Mitwirkung zeitnah leisten. Kommt der Auftraggeber solchen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann dies die Wirksamkeit der SEO-Maßnahmen beeinträchtigen; der Auftragnehmer übernimmt dafür keine Haftung.
- Der Auftragnehmer kann keine Gewähr für eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder eine bestimmte Kennzahl (wie z.B. Besucherzahlen oder Konversionsraten) übernehmen.
10. Gewährleistung
- Während der Abnahmeprüfung festgestellte Mängel wird der Auftragnehmer auf eigene Kosten beseitigen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer solche Mängel unverzüglich anzeigen und hinreichend dokumentieren.
- Wird nach erfolgter Abnahme ein versteckter Mangel entdeckt, der bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorlag, so ist dieser ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat auch hier das Recht zur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nach eigener Wahl).
- Keine Gewährleistung wird übernommen für Mängel, die durch äußere Einflüsse oder Eingriffe des Auftraggebers nach der Abnahme entstehen. Dies gilt insbesondere für Änderungen am System (Code, Design, Einstellungen) durch den Auftraggeber oder Dritte, die Installation nicht freigegebener Software/Plugins sowie Fehler, die durch den Hostinganbieter oder dessen Serverumgebung verursacht werden.
11. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach Art des Geschäfts bei Vertragsschluss vorhersehbar und typisch ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- In allen anderen Fällen leicht fahrlässigen Verhaltens ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder Ansprüche Dritter.
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte oder aufgrund von dessen sonstigen Mitwirkungen gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden (z.B. Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten durch vom Auftraggeber geliefertem Material).
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
12. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (UN-Kaufrecht/CISG). Vertragssprache ist Deutsch.
- Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Erfurt. Der Gerichtsstand Erfurt gilt vereinbart für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

